Eheschliessung

Bedingungen für die Online-Reservation

Der vorgemerkte Termin wird vom Zivilstandsamt nach Abschluss des gesetzlich vorgeschriebenen Ehevorbereitungsverfahrens verbindlich und definitiv bestätigt. Nachdem die Ehevorbereitung abgeschlossen ist, kann die Trauung spätestens nach 3 Monaten erfolgen (Art. 100 Abs. 1 ZGB). Für allfällige bereits getätigte Auslagen oder anderweitige Buchungen, die mit dem Wunschtermin verbunden sind, lehnt das Zivilstandsamt jegliche Haftung ab. Dies ist bei den Hochzeitsvorbereitungen zu beachten. Ausserdem besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Anzahlung, wenn das Brautpaar den reservierten Trauungstermin wieder absagt.

Achtung: Die kurzfristige Buchung einer Trauung ist grundsätzlich möglich. Ob die Trauung tatsächlich am gewünschten Datum stattfindet, kann aus organisatorischen Gründen jedoch nicht garantiert werden. Deshalb wird empfohlen, eine kurzfristige Trauung vorgängig mit dem Zivilstandsamt Luzern telefonisch abzusprechen.

Für die Durchführung der Ehevorbereitung ist die Aufnahme im schweizerischen Zivilstandsregister erforderlich. Schweizerische Staatsangehörige sind bereits registriert. Ausländische Staatsangehörige sind in der Regel registriert, wenn für sie in der Schweiz ein Zivilstandsereignis ab 2005 beurkundet wurde. Ist eine Registrierung erforderlich, sind heimatliche Dokumente vorzulegen. Beachten Sie, dass die Beschaffung dieser Dokumente sowie die Aktenprüfung einige Zeit beanspruchen kann. Das zuständige Zivilstandsamt des Wohnortes ist deshalb frühzeitig und in jedem Fall zu kontaktieren.


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